AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Leichtgedreht Filmproduktion

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, die von der Leichtgedreht Filmproduktion (im Folgenden „Dienstleister“) übernommen werden, und beziehen sich auf die Produktion von Filmen, Fotos oder anderen audiovisuellen Medien.
1.2 „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
1.4 Die Fertigstellung (z. B. Schnitt) erfolgt üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach dem Dreh. Individuelle Lieferfristen können abweichend vereinbart werden.

2. Auftrag und Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag wird wirksam durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch Annahme eines Angebots per E-Mail.
2.2 Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich und freibleibend. Anfragen des Kunden stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar.
2.3 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen als selbstständiger Auftragnehmer. Details zu Art und Umfang der Leistungen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
2.4 Der Kunde hat grundsätzlich kein Nutzungsrecht an Rohmaterial. Dieses kann jedoch auf Wunsch und gegen Zusatzkosten erworben werden.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Nach Abschluss des Projekts ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

3.3 Verzögert sich ein Projekt aufgrund ausbleibender Rückmeldungen des Kunden um mehr als vier Wochen, ist der Dienstleister berechtigt, eine Abschlussrechnung über den verbleibenden Auftragswert zu stellen. Die Bearbeitung des Projekts wird fortgeführt, sobald das Feedback des Kunden eingeht.

3.4 Reise-, Unterbringungs-, Spesen-, Material- und Barauslagenkosten trägt der Kunde.

3.5 Erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der letzten Version des Projekts keine Rückmeldung des Kunden, gilt das Projekt als abgenommen und wird archiviert.

4. Änderungen, Korrekturen und Zusatzleistungen

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellten Werke unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und eventuelle Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich zu melden. Erfolgt keine Reklamation, gilt das Werk als abgenommen.
4.2 Die Anzahl der Korrekturschleifen wird im Angebot festgelegt.
4.3 Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert abgerechnet.
4.4 Änderungen, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. nachträgliche Textanpassungen), werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

5. Nutzungsrechte und Eigentumsübertragung

5.1 Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den produzierten Werken, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle weiteren Rechte verbleiben beim Dienstleister.
5.2 Die Eigentums- und Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags an den Kunden über.
5.3 Der Dienstleister ist berechtigt, die produzierten Werke für eigene Referenzzwecke zu nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Pflichten des Kunden


6.1 Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Musik, Bilder) verfügt.
6.2 Der Kunde stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten resultieren.
6.3 Der Kunde übernimmt die Klärung und Einholung der erforderlichen Persönlichkeitsrechte von Darstellern und Mitarbeitern, sofern diese vom Kunden gestellt werden, und stellt den Dienstleister auch insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

7. Kündigung

7.1 Wird ein Auftrag vom Kunden gekündigt, ohne dass der Dienstleister dafür verantwortlich ist, hat der Dienstleister Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Einsparungen und anderweitige Verwendungen der Arbeitskraft werden berücksichtigt. Die folgenden Pauschalen gelten als vereinbart:

  • Kündigung bis 14 Tage vor Drehbeginn: 50 % der Vergütung
  • Kündigung ab 14. Tagen vor Drehbeginn: 75% der Vergütung
  • Kündigung ab 24 Stunden vor Drehbeginn: 100 % der Vergütung

7.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Für technische Störungen oder Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen, wird keine Haftung übernommen.
8.3 Die Haftung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

9. Datenschutz

9.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
9.2 Vertrauliche Informationen des Kunden werden nur mit dessen Zustimmung an Dritte weitergegeben.
9.3 Die produzierten Werke werden standardmäßig mit doppelter Sicherung archiviert. Eine garantierte Archivierung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 12.Oktober 2024 aktualisiert und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.